Tabakwaren seit 1903

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte, Vertragsangebote und sonstige (Willens-)Erklärungen im Rahmen der Großhandelstätigkeit von sämtlichen Hall Tabakwaren Niederlassungen.

Gegenbestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit; abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn das von uns schriftlich bestätigt worden ist.

2. Bestellungen und Lieferung

Mit der Bestellung von Waren erklärt der Kunde verbindlich, die bestellten Waren zu erwerben. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich durch eine Auftragsbestätigung oder stillschweigend durch Auslieferung der Ware an den Kunden.

Wir sind zu angemessenen Teillieferungen berechtigt.

Unsere Lieferverpflichtung steht stets unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.

3. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit

Unser Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort unverzüglich nach Stückzahl, äußerer Beschaffenheit und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen auf dem Lieferschein zu vermerken.

Bei der Rüge etwaiger Mängel sind vom Kunden die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:

a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gemäß vorstehendem Absatz zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt eine abweichende Fristenregelung, wonach die Rüge bis zum Ablauf des auf die Mangelfeststellung folgenden Werktages zu erfolgen hat, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware.

b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, per E-Mail oder per Telefax detailliert zugehen. Eine mündliche oder telefonische Mängelrüge reicht nicht aus.

c) Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.

d) Unser Kunde ist verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns oder von uns beauftragte Dritte bereitzuhalten.

Nicht form- und fristgerecht bemängelte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.

4. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

Bei form- und fristgerecht vorgebrachten und auch sachlich gerechtfertigten Beanstandungen hat der Kunde das Recht, Nacherfüllung durch Nachlieferung mangelfreier Ware oder Kaufpreisminderung zu verlangen, jedoch jeweils vorbehaltlich unseres Rechts, die bemängelte Ware zurückzunehmen.

Weitergehende Rechte und Ansprüche stehen unserem Kunden nicht zu. Insbesondere haften wir dem Kunden nicht auf Schadensersatz wegen Nicht- oder Schlechterfüllung, es sei denn, dass der von uns gelieferten Ware eine von uns ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder auf unserer Seite Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

5. Zahlung

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich „Netto-Kasse“ und ohne jeden Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wird. Die Zahlung kann auch durch Erteilung eines SEPA-Firmenlastschriftenmandats des Kunden an uns vor Fälligkeit der ersten Rechnung, die per SEPA-Firmenlastschrift bezahlt werden soll, erfolgen. Der Einzug erfolgt nach vermerkter Fälligkeit auf der Rechnung. Die Vorankündigung (Pre-Notification) erfolgt mit der Rechnung, spätestens jedoch einen Tag vor dem Einzug.

Wechsel oder Schecks nehmen wir nur auf Grund besonderer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.

Wird der Rechnungsbetrag nicht binnen längstens 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum oder zum anderweitigen Fälligkeitstermin ausgeglichen, sind wir berechtigt, uns einen dadurch entstandenen Verzugsschaden in nachgewiesener Höhe, mindestens jedoch Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB) zu berechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf.

Sofern bei dem Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein ihn betreffendes Konkursverfahren beantragt oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird, sind wir berechtigt, alle unsere Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurück zu treten.

Der Kunde ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die von ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleibt die Ware unser Eigentum. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung einem Dritten weder verpfändet noch übereignet werden. Unser Kunde ist jedoch widerruflich berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die aus der Weiterveräußerung erwachsen, zur Sicherheit ab. Wir nehmen diese Sicherungsabtretung hiermit an. Von Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums oder der sicherungshalber abgetretenen Forderungen wird uns der Kunde unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

7. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungsverpflichtungen ist der Sitz der jeweiligen Hall Tabakwaren Niederlassung.

Zu unseren Gunsten ist der Sitz der jeweiligen Hall Tabakwaren Niederlassung für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Gerichtsstand.

Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Veräußerung seines Geschäftsbetriebes oder wesentlicher Veränderung im Bestand der Gesellschafter und /oder der Rechtsform respektive bei Änderung der Geschäftsadresse/Lieferanschrift unverzüglich schriftlich, per E-Mail oder Telefax zu benachrichtigen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).